Das Erzbistum Köln hat aufgrund der seit dem 9. Juli geltenden neuen Coronaschutzverodnung des Landes NRW weitere Lockerungen für Gottesdienste in Aussicht gestellt. Ab der Inzidenzstufe 0 fallen die Vorgaben für Mindestabstände und Maskenpflicht weg, sofern die Lockerungen – Zitat Erzbistum – „nur für Personen angewendet werden, die dies explizit von sich aus wünschen“. In einigen katholischen Pfarrgemeinden Wuppertals wurden diese Lockerungen (Stand: 16. Juli) noch nicht umgesetzt und es gelten die bisherigen Regeln. Ob und wann es in den nächsten Wochen Änderungen geben wird, steht noch aus.
Ergänzung (Stand: 11. August): Es gilt die Bindung an die Inzidenzstufen.
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